Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Stand: April 2026 · Anlage zum WaaS-Vertrag (B2B)
1. Gegenstand und Dauer
Diese Vereinbarung regelt die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 28 DSGVO im Rahmen der von der Pages Agentur („Auftragnehmerin“) für den Kunden („Verantwortlicher“) erbrachten Website-as-a-Service-Leistungen. Sie gilt für die Dauer des zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrags.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Verarbeitet werden insbesondere technische Metadaten, Inhaltsdaten, Kontaktdaten aus Formularen sowie ggf. Zugangsdaten, soweit dies zur Bereitstellung, zum Betrieb, zur Wartung und zum Support der vom Auftragnehmer gehosteten Website erforderlich ist.
3. Kategorien betroffener Personen
Besucher der Website, Ansprechpartner des Verantwortlichen, Endkunden des Verantwortlichen, soweit diese über die Website erfasst werden.
4. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten sowie für die Inhalte, die er zur Veröffentlichung einstellt. Er weist die Auftragnehmerin unverzüglich darauf hin, wenn er Fehler oder Unstimmigkeiten in der Verarbeitung feststellt.
5. Weisungen
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern nicht EU- oder Mitgliedstaatsrecht der Auftragnehmerin zur Verarbeitung verpflichtet.
6. Pflichten der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass zur Verarbeitung befugte Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO.
7. Unterauftragnehmer
Die Auftragnehmerin darf weitere Auftragnehmer (z. B. Hosting-, E-Mail- oder Zahlungsdienstleister) einsetzen, sofern hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verantwortliche nicht widerspricht, soweit eine vorherige Zustimmung erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte
Die Auftragnehmerin unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung etc.) mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
9. Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende löscht oder gibt die Auftragnehmerin personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Vereinbarungen mit dem Verantwortlichen zurück, sofern keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
10. Kontrolle
Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen, soweit dies zumutbar und erforderlich ist.
Hinweis: Dieses Dokument stellt eine übliche Rahmenstruktur dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Passen Sie Inhalte bei Bedarf an Ihre konkrete Auftragskonstellation an.